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Hundehaltung

Der Besitz eines Hundes ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die wichtigsten Informationen zum Thema Hundehaltung haben wir für Sie gesammelt.

Ein Hund an der LeineWESENTLICHE ECKPUNKTE OÖ. HUNDEHALTEGESETZ

SACHKUNDEKURS

  • Vor der Anschaffung eines Hundes und der Anmeldung des Tieres bei der Wohnsitzgemeinde haben Hundehalter*innen eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens vier Stunden positiv zu absolvieren. 
  • Zwei Stunden praktischer Ausbildung sind mit dem Hund innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Hundehaltung zu absolvieren.

EINTEILUNG IN GROSSE UND KLEINE HUNDE
Feststellung durch die Tierarztbestätigung beim Tierarztbesuch!

  • Großer Hund: ausgewachsen Widerristhöhe von 40 cm oder Gewicht von 20 kg 
  • Kleiner Hund: ausgewachsen Widerristhöhe unter 40 cm oder Gewicht unter 20 kg

ALLTAGSTAUGLICHKEITSPRÜFUNG (ATP)
Alle Oberösterreicher*innen, die sich einen großen Hund anschaffen, müssen zusätzlich zur allgemeinen Sachkundeausbildung die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) absolvieren. 

ERWEITERTE PFLICHTEN BEI SPEZIELLEN HUNDERASSEN
Für die Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Tosa Inu und deren Kreuzungen gilt das erhöhte Ausbildungserfordernis wie für große Hunde, es muss ebenfalls die Alltagstauglichkeitsprüfung absolviert werden. 

LEINEN- UND MAULKORBPFLICHT
Ab dem 12. Lebensmonat des Tieres gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. 

 

VORAUSSETZUNG FÜR DEN ERWERB EINES HUNDES

  • Hundehalter*in muss mindestens 16 Jahre alt sein. 
  • Absolvierung eines Sachkundekurses, dieser muss vor der Anschaffung eines Hundes abgelegt werden.

 

BENÖTIGT FÜR DIE ANMELDUNG

  • Sachkundenachweis 
  • Tierarztbestätigung 
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank
  • Chipnummer (Chippflicht)
  • Haftpflichtversicherung 
    Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 abgeschlossen werden.
  • ATP bei großen oder speziellen Hunderassen

 

FRISTEN

Hundehalter*innen sind verpflichtet, die Fristen eigenständig und ohne Aufforderung der Gemeinde einzuhalten. 

Sachkundeausbildung: vor Beginn der Haltung
Meldung von über 12 Wochen alte Hunde in der Heimatgemeinde: binnen 5 Wochentagen
Tierarztbestätigung: ab dem 12. Lebensmonat
Alltagstauglichkeitsprüfung: bis zur Vollendung des 18. Lebensmonates 
Nachreichung der Registrierungsbestätigung ab Meldung des Hundes*: binnen 2 Monaten
Wechsel der Haftpflichtversicherung: binnen 4 Wochen
Meldung der Beendigung der Hundehaltung: innerhalb 1 Woche

*Grundsätzlich ist die Registrierungsbestätigung zum Zeitpunkt der Anmeldung vorzulegen.


WEITERE INFORMATIONEN
www.hundehaltung-ooe.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/538095.htm
www.tierwissen.at
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/sachkunde.htm