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KanalgebührDie jährliche Kanalbenützungsgebühr wird personenbezogen berechnet und beträgt pro Einwohnergleichwert (EGW) und Jahr € 248,60 inkl. 10 % Ust. für 1 Erwachsenen und € 124,32 inkl. 10 % Ust. für 1 Kind (bis 15 Jahre).
Diese Beträge werden in vierteljährlichen Teilbeträgen vorgeschrieben.
Einwohnergleichwerte:
KanalanschlussgebührDie Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke
Bereitstellungsgebühr Kanal (m²) € 0,73 inkl. 10 % Ust.