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Kanalgebühr

Kanalgebühr
Die jährliche Kanalbenützungsgebühr wird personenbezogen berechnet und beträgt pro Einwohnergleichwert (EGW) und Jahr € 248,60 inkl. 10 % Ust. für 1 Erwachsenen und € 124,32 inkl. 10 % Ust. für 1 Kind (bis 15 Jahre). 

Diese Beträge werden in vierteljährlichen Teilbeträgen vorgeschrieben. 

Einwohnergleichwerte:

  • Erwachsene (Haupt- oder Nebenwohnsitz) je 1,0 EGW
  • Kinder bzw. Jugendliche bis 15 Jahre je 0,5 EGW

 

Kanalanschlussgebühr
Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke

  • 1. Belastungsanteil bis 170m² (Mindestanschlussgebühr) € 5.300,00 inkl. 10 % Ust.
  • Jedes weitere Belastungsanteil (1 Drittel des 1.Belastungsanteiles) € 1.766,67 inkl. 10 % Ust.

 Bereitstellungsgebühr Kanal (m²) € 0,73 inkl. 10 % Ust.