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Wassergebühr

Wasseranschlussgebühr
Die Wasseranschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke

  • 1. Belastungsanteil bis 170m² (Mindestanschlussgebühr)  € 3.228,50 inkl. 10 % Ust.
  • Jedes weitere Belastungsanteil (1 Drittel des 1.Belastungsanteiles) € 1.076,17 inkl. 10 % Ust.

Bereitstellungsgebühr Wasser (m²)   € 0,33 inkl. 10 % Ust.

Für Betriebs- und Gewerbebetriebe wir die Wasseranschlussgebühr gestaffelt (siehe Wassergebührenordnung).
Als Wasserleitungsanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke wird die Mindestanschlussgebühr vorgeschrieben.


Wasserbezugsgebühr
Die jährliche Grundgebühr wird personenbezogen berechnet und beträgt pro Einwohnergleichwert (EGW) und Jahr € 40,70 inkl. 10 % Ust.

Einwohnergleichwerte:

  • Erwachsene (Haupt- oder Nebenwohnsitz) je 1,0 EGW
  • Kinder bzw. Jugendliche bis 15 Jahre je 0,5 EGW

Die verbrauchsabhängige Wassergebühr beträgt € 1,79 pro m³ inkl. 10 % Ust.

Die verbrauchsabhängige Wasserbenützungsgebühr wird in vierteljährlichen Teilbeträgen vorgeschrieben. Endabgerechnet wird im 4. Quartal nach den Ergebnissen der Wasserzählerablesung.

Für die Entnahme von Wasser aus gesonderten Entnahmestellen (zB. Hydranten) ist eine Gebühr von € 2,50 pro m³ inkl. 10 % Ust. zu entrichten.