zurück zur Startseite

Baugenehmigungsverfahren

Sofern Sie beabsichtigen, ein Grundstück zu kaufen oder ein Grundstück zu bebauen, ersuchen wir Sie, nachstehend angeführten Informationen zu beachten:

Informieren Sie sich rechtzeitig beim Gemeindeamt über das Grundstück hinsichtlich

  • Flächenwidmung
  • Bauplatzbewilligung
  • Geogenes Baugrundrisiko
  • ev. notwendige Bewilligungen (Naturschutz, Wasserrecht, Agrarfachbehörde, ..)
  • allfällige Belastungen (Leitungsservitut, Weg- und Fahrtrechte)
  • bestehende Infrastruktur (Schmutzwasser, Regenwasser, Trinkwasser, etc.)
  • Höhe der Aufschließungskosten (SW-Kanal, RW-Kanal, Ortswasser, Verkehrsfläche, ..)
  • In St. Thomas gibt es derzeit keinen Bebauungsplan!

Sobald Sie für Ihr Bauvorhaben einen Planentwurf haben, bringen Sie diesen bitte auf das Gemeindeamt, damit eine bautechnische Vorbegutachtung durch den Sachverständigen des Bezirksbauamtes Wels erfolgen kann.

Nach erfolgter Vorprüfung können die Einreichunterlagen eingereicht werden:

Anzeigepflichtigen Bauvorhaben

  • Düngesammelanlagen, Jauchegruben
  • Balkonverglasungen, Wintergärten
  • Schwimmbecken (tiefer als 1,50 m, größer als 35 m²)
  • Solaranlagen (größer als 20 m²)
  • Parabolantennen (größer als 0,5 m)
  • Antennenanlagen (höher als 10 m)
  • Geländeveränderungen um mehr als 1,5 m
  • Geschlossene Gebäude bis 12 m² (Gartenhütten, Gerätehütten...)
  • Fahrsilos (höher als 1,5 m)
  • Abbruch von freistehenden Gebäuden
  • Oberflächenbefestigung von mehr als 1.000 m²
  • Stützmauern (höher als 1,5 m)

Benötigte Dokumente

  • Anzeigeformular (1-fach)
  • Baubeschreibung (2-fach)
  • zeichnerische Darstellung samt Beschreibung (2-fach)

 

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Bei Neu-, Zu- und Umbau eines Wohngebäudes oder Betriebs- und Nebengebäude

Benötigte Dokumente

  • Ansuchen um Baubewilligung (1-fach)
  • Baubeschreibung (2-fach)
  • Einreichplan mit Nachbarzustimmung (2-fach), ohne Zustimmung Bauverhandlung
  • Energieausweis für Wohngebäude (2-fach)
  • Grundbuchsauszug
  • Planverfasserbestätigung (nur für Betriebs- und Nebengebäude erforderlich)

Der Beginn des Bauvorhabens ist bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist ggf. mit der Anschlußmeldung ebenfalls bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

Förderungen
Das Land OÖ bietet Förderungen für den Neubau und die Sanierung von Eigenheimen, Energiegewinnungsanlagen (zB. Photovoltaik, Solaranlagen udgl) und in noch viele weiteren Bereichen. Alle Antragsformulare finden Sie unter www.ooe.gv.at unter Bürgerservice – Formulare zum Download.
Die Gemeinde St. Thomas gewährt ebenfalls eine Förderung zur Errichtung von Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie. Infos auf der Gemeindehomepage unter Bürgerservice - Förderungen.