zurück zur Startseite

Hundehalterinformation

Hier gehts zur Infoseite des Landes OÖ.

 

Unter help.gv.at finden Sie weitere Informationen zur Hundehaltung.

 dog - CCO Bild von Vizslafotozas / Pixabay

Ein Hund kommt ins Haus

Worauf muss ich allgemein achten?
Nur wer über 16 Jahre alt ist und die körperliche wie geistige Eignung aufweist, darf einen Hund halten.
Der Hund darf nur so gehalten, beaufsichtigt, verwahrt oder geführt werden, dass
• Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden
• Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden
• er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann

Was muss ich zuerst machen?
Wenn der Hund älter als zwölf Wochen ist, muss man das der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen (schriftlich) melden.

In dieser Meldung muss beinhaltet sein:
• Name und Adresse des Hunderhalters oder der Hundehalterin
• Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
• Name und Adresse der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
• Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis
• Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 Euro
• Hunde sind ab deren Anmeldung dauerhaft mit amtlichen Hundemarken zu kennzeichnen

Was muss ich über Hundehaltung wissen?
Damit der Hund auch richtig gehalten wird, muss sich sein neues Herrl oder Frauerl das nötige Wissen dafür aneignen. Diese allgemeine Sachkunde ist auch bei der Meldung nachzuweisen. Die theoretische Ausbildung dauert mindestens drei Stunden und vermittelt die wichtigsten Kenntnisse für eine artgerechte Hundehaltung.

Inhalte dabei sind:
• Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
• Wesen und Verhalten von Hunden
• Kosten für Anschaffung und Haltung
• Gesetzliche Regelungen über Hundehaltung
Ihr Gemeindeamt informiert Sie gerne, wer solche Kurse in Ihrer Nähe anbietet.

Wann ist mein Hund auffällig?
Die Kenntnis von erweiterter Sachkunde ist für die Haltung von so genannten auffälligen Hunden, also Hunden mit einem erhöhten Gefährdungspotential, nötig. Um diese nachweisen zu können, ist eine spezielle Ausbildung, wie zum Beispiel die Begleithundeprüfung, mit diesem Hund innerhalb eines Jahres erfolgreich zu absolvieren.

Ein Hund ist dann auffällig, wenn er
• einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat
• wiederholt Menschen gefährdet hat

Unter welchen Umständen darf ich keinen Hund halten?
Verständlicherweise muss unbedingt Verlässlichkeit gegeben sein. Der Hundehalter/die Hundehalterin muss in Zukunft in der Lage sein, einen Hund so zu halten, dass er Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt.

Verlässlichkeit ist nicht gegeben bei
• einer gerichtlichen Verurteilung wegen einer Straftat
• wiederholten Übertretungen gegen das Tierschutzgesetz oder das OÖ. Hundehaltegesetz

Beendigung der Hundehaltung
Wenn Sie – aus welchen Gründen immer – nicht mehr Halter des auf Sie gemeldeten Hundes sind, müssen Sie diesen binnen einer Woche beim Gemeindeamt abmelden.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt unter Tel. 07277/7212 oder per Email: gemeinde@st-thomas.ooe.gv.at gerne zur Verfügung.