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Tierzucht Förderung

Künstliche Besamung

Förderbetrag: € 6,- / max. € 60,- pro Jahr

 

Ankauf Zuchteber der Klasse I und II+

Förderbetrag: der 10% Mwst.- Betrag

Anträge sind mündlich oder schriftlich an die Gemeinde zu richten. Vorzulegen sind Abstammungs-nachweis, Rechnung und Zahlungsbestätigung im Original.