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Künstliche Besamung
Förderbetrag: € 6,- / max. € 60,- pro Jahr
Ankauf Zuchteber der Klasse I und II+
Förderbetrag: der 10% Mwst.- Betrag
Anträge sind mündlich oder schriftlich an die Gemeinde zu richten. Vorzulegen sind Abstammungs-nachweis, Rechnung und Zahlungsbestätigung im Original.
Gemeindezeitung April 2025Mehr...
Grundsatzpapier VWGMehr...