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Die Wasseranschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke pro Quadratmeter der Bemessungsgrundlage
Für Betriebs- und Gewerbebetriebe wir die Wasseranschlussgebühr gestaffelt (siehe Wasser-gebührenordnung).
Als Wasserleitungsanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke wird die Mindestanschlussgebühr vorgeschrieben.