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Sofern Sie beabsichtigen, ein Grundstück zu kaufen oder ein Grundstück zu bebauen, ersuchen wir Sie, nachstehend angeführten Informationen zu beachten:
Informieren Sie sich rechtzeitig beim Gemeindeamt über das Grundstück hinsichtlich
Sobald Sie für Ihr Bauvorhaben einen Planentwurf haben, bringen Sie diesen bitte auf das Gemeindeamt, damit eine bautechnische Vorbegutachtung durch den Sachverständigen des Bezirksbauamtes Wels erfolgen kann.
Nach erfolgter Vorprüfung können die Einreichunterlagen eingereicht werden:
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Bei Neu-, Zu- und Umbau eines Wohngebäudes oder Betriebs- und Nebengebäude
Der Beginn des Bauvorhabens ist bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist ggf. mit der Anschlußmeldung ebenfalls bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
Förderungen Das Land OÖ bietet Förderungen für den Neubau und die Sanierung von Eigenheimen, Energiegewinnungsanlagen (zB. Photovoltaik, Solaranlagen udgl) und in noch viele weiteren Bereichen. Alle Antragsformulare finden Sie unter www.ooe.gv.at unter Bürgerservice – Formulare zum Download. Die Gemeinde St. Thomas gewährt ebenfalls eine Förderung zur Errichtung von Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie. Infos auf der Gemeindehomepage unter Bürgerservice - Förderungen.
Gemeindezeitung September 2024Mehr...
Grundsatzpapier VWGMehr...